Häufig gestellte Fragen
Kategorie A:
verbotene Schusswaffen (z.B. Vorderschaftrepetierflinte – „Pumpgun“) und Kriegsmaterial; auch Hiebwaffen und getarnte Schusswaffen fallen in diese Kategorie
Kategorie B:
Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten
Kategorie C:
Büchsen (Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)
Flinten (Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)
Davon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte („Pumpgun“) = Kategorie A und Repetierflinte = Kategorie B
Schusswaffen sowie dazugehörige Munition müssen sicher verwahrt werden, d.h. vor unberechtigtem Zugriff geschützt sein. Die Behältnisse oder Räumlichkeiten, in denen Waffe und Munition aufbewahrt werden, müssen ein- oder aufbruchsicher sein. Die getrennte Aufbewahrung von Munition und Waffen wird empfohlen. Bei Waffen der Kategorie B wird die sichere Verwahrung grundsätzlich alle fünf Jahre im Rahmen der Prüfung der Verlässlichkeit der Waffeninhaberin/des Waffeninhabers kontrolliert. Wird festgestellt, dass Waffen nicht sicher verwahrt werden, kann die Waffenbesitzkarte bzw. der Waffenpass entzogen werden.
Weitere Informationen zum Waffenrecht finden Sie auch unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht.html.
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